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Ambulante  Dienstleistungen

Auf Wunsch des Bewohners oder der Bewohnerin oder des therapeutischen Fachpersonals kann nach Austritt aus der betreuten Wohnform eine ambulante Nachbetreuung sichergestellt werden. Bei der ambulanten Nachbetreuung wird der Fokus auf eine ressourcen- und perspektivenorientierte Begleitung gelegt. Diese Dienstleistungen vermitteln der begleiteten Person Kontinuität und Sicherheit in der selbstständigen Bewältigung von Alltagssituationen ausserhalb institutioneller Strukturen. Sie gewährleistet psychische und physische Stabilität und vermeidet eine soziale Vereinsamung.

Die Finanzierung der Leistungen zu Hause wird von den Krankenversicherungen oder der öffentlichen Hand (Sozialdienst oder IV) mit entsprechender Kostengutsprache übernommen.

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