Für Angehörige und Besucher/innen
Die Coronasituation ändert sich laufend. Bitte beachten Sie daher vor einem Besuch die aktuell geltenden Besuchs- und Verhaltensregeln je Standort.
Besuchsregelung generell
Maskenpflicht in öffentlichen und halböffentlichen Räumen
Aktuell gilt im Kanton Bern in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht ab 12 Jahren. In der Lebensart gilt zudem: Wenn Sie ein Wohnhaus betreten, gilt die Maskenpflicht bereits ab 6 Jahren. Wir stellen Ihnen bei Bedarf Kindermasken zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie die zertifizierten Hygienemasken. Wenn Sie keine solchen besitzen, können wir Ihnen diese zur Verfügung stellen.
Keine Besuche bei Krankheitssymptomen
Wenn Sie Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen usw. haben, ist ein Besuch nicht möglich. Bitte treten Sie in diesem Fall per Telefon oder Videotelefonie mit Ihren Angehörigen in Kontakt.
Bitte beachten Sie zudem die weiteren Verhaltensregeln für Besuchende.
Besucherregistrierung (Contact Tracing)
Wir sind gemäss Behörden verpflichtet, die Kontaktangaben der Besuchenden zu erheben. Nach 14 Tagen werden diese Angaben wieder vernichtet.
Besuchsregelungen je Standort
Aarwangen
- Pro Besuch sind max. 2 Personen zugelassen.
- Die Besuche finden im dafür vorgesehen Besuchsraum statt. Es sind keine Besuche auf der Abteilung gestattet.
- Bitte melden Sie sich vorgängig über die Hauptnummer an: 062 916 24 24
- Nach dem Eintreten bitte selbstständig registrieren.
- Die Besuchszeiten sind: Montag bis Freitag 09.00-19.30 Uhr. Samstag und Sonntag 10.00-16.30 Uhr.
Bärau
- Pro Besuch sind max. 2 Personen zugelassen. Kinder zählen halb. Es sind daher z.B. 2 Erwachsene und 1 Kind pro Besuch gestattet.
- Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch bei der Wohngruppe Ihres Angehörigen an: Telefonnummern der Wohngruppen
- Vor dem Betreten des Wohnhauses bitte zuerst läuten und warten bis Sie rein gebeten werden.
Konolfingen
- Pro Bewohner/in ist ein/eine Besucher/in pro Tag zugelassen.
- Bitte melden Sie sich vorgängig über die Hauptnummer an: 031 790 60 60
- Besuche sind zwischen 13.30 und 17.00 Uhr möglich.
- Die Besuche finden im dafür vorgesehenen Besuchsraum statt. Es sind keine Besuche auf der Abteilung gestattet.
- Ausnahmen zu dieser Besuchsregelung sind in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Standortleiterin oder der Leiterin Pflege möglich.
Oberburg
- Pro Besuch sind max. 2 Personen zugelassen. Kinder zählen halb. Es sind daher z.B. 2 Erwachsene und 1 Kind pro Besuch gestattet.
- Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch an: 034 420 32 22
- Vor dem Betreten des Wohnhauses bitte zuerst läuten.
Trubschachen
- Pro Besuch sind max. 2 Personen zugelassen. Kinder zählen halb. Es sind daher z.B. 2 Erwachsene und 1 Kind pro Besuch gestattet.
- Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch an: 034 408 27 16
- Vor dem Betreten des Wohnhauses bitte zuerst läuten.
Cafés und Restaurants
Restaurants sind gemäss Weisung der Behörden bis vorerst Ende Februar 2021 geschlossen.
- Das Café Lärche am Standort Bärau ist für externe Gäste geschlossen. Für Bewohnende, Mitarbeitende und freiwillige Helferinnen und Helfer ist das Café Lärche täglich von 8.30 - 15.00h geöffnet, am Donnerstag jeweils bis 20.00 Uhr.
- Die Cafeteria am Standort Aarwangen ist für externe Gäste geschlossen.
- Die Cafeteria am Standort Konolfingen ist für externe Gäste geschlossen.
- Das Bistro 1784 in der Markthalle Bärau ist geschlossen. Weitere Infos unter: www.markthalle-baerau.ch
- Das Hotel & Restaurant Orchidee in Burgdorf ist geschlossen. Weitere Infos: www.hotel-orchidee.ch
Quarantäne nach Rückreise aus Risikogebieten
Der Bundesrat definiert Gebiete und Länder mit höheren Infektionszahlen als die Schweiz als sogenannte Risikogebiete. Wer aus diesen in die Schweiz einreist, muss eine 10-tägige Quarantänezeit zu Hause verbringen. Die Liste dieser Gebiete wird laufend aktualisiert. Wenn Angehörige mit Bewohnenden in ein solches Gebiet reisen, muss die Quarantänezeit anschliessend grundsätzlich bei den Angehörigen zu Hause verbracht werden und nicht in der Lebensart.
Hygiene- und Abstandsregeln
Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin und sollen so gut wie möglich eingehalten werden. Wir bitten Sie, diese Regeln auch zu Hause zu befolgen.
Wir danken Ihnen, dass Sie weiterhin mithelfen, die Gesundheit der Menschen in der Stiftung Lebensart zu schützen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Wichtig
Die aktuelle Lage ändert sich laufend. Bitte konsultieren Sie vor einem Besuch unsere Webseite oder rufen Sie am entsprechenden Standort an, um sich über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Stand: 14. Januar 2021