Die Coronasituation ändert sich laufend. Bitte beachten Sie daher vor einem Besuch die aktuell geltenden Besuchs- und Verhaltensregeln je Standort.
Aktuell gilt im Kanton Bern in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht ab 12 Jahren. In der Lebensart gilt zudem: Wenn Sie ein Wohnhaus betreten, gilt die Maskenpflicht bereits ab 6 Jahren. Wir stellen Ihnen bei Bedarf Kindermasken zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie die zertifizierten Hygienemasken. Wenn Sie keine solchen besitzen, können wir Ihnen diese zur Verfügung stellen.
Wenn Sie Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen usw. haben, ist ein Besuch nicht möglich. Bitte treten Sie in diesem Fall per Telefon oder Videotelefonie mit Ihren Angehörigen in Kontakt.
Bitte beachten Sie zudem die weiteren:
Verhaltensregeln für Besuchende
Wir sind gemäss Behörden verpflichtet, die Kontaktangaben der Besuchenden zu erheben. Nach 14 Tagen werden diese Angaben wieder vernichtet.
Restaurants sind gemäss Weisung der Behörden bis auf Weiteres geschlossen.
Der Bundesrat definiert Gebiete und Länder mit höheren Infektionszahlen als die Schweiz als sogenannte Risikogebiete. Wer aus diesen in die Schweiz einreist, muss eine 10-tägige Quarantänezeit zu Hause verbringen. Die Liste dieser Gebiete wird laufend aktualisiert. Wenn Angehörige mit Bewohnenden in ein solches Gebiet reisen, muss die Quarantänezeit anschliessend grundsätzlich bei den Angehörigen zu Hause verbracht werden und nicht in der Lebensart.
Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin und sollen so gut wie möglich eingehalten werden. Wir bitten Sie, diese Regeln auch zu Hause zu befolgen.
Wir danken Ihnen, dass Sie weiterhin mithelfen, die Gesundheit der Menschen in der Stiftung Lebensart zu schützen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Die aktuelle Lage ändert sich laufend. Bitte konsultieren Sie vor einem Besuch unsere Webseite oder rufen Sie am entsprechenden Standort an, um sich über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Stand: 06.04.2021