SCHRITT FÜR SCHRITT INS NEUE ZEITALTER
Mit dem neuen Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) vollzog der Kanton Bern per 1. Januar 2024 einen Paradigmenwechsel. Was heisst das für Institutionen wie die Stiftung Lebensart? Regula Hess und Lenka Strapkova ziehen für uns ein erstes Fazit.
Seit dem 1. Januar 2024 zahlt der Kanton Bern seine Leistungen direkt an die Menschen mit Beeinträchtigungen statt wie zuvor an die Institutionen. Ein Schritt, der es Betroffenen ermöglicht, sich ihr Unterstützungssystem individuell nach ihren Bedürfnissen und Wünschen aufzubauen und selbstbestimmt jene Angebote und Leistungserbringenden zu berücksichtigen, die ihnen am meisten entsprechen. Doch was bedeutet der Paradigmenwechsel für die leistungsbeziehenden Menschen und die leistungserbringenden Institutionen konkret? Das resümieren Regula Hess, Leiterin Klientendienst und Empfang, und Lenka Strapkova, Leiterin Birkenhaus-Wohnschule und Leiterin Dezentrales Wohnen, nach dem ersten Jahr mit dem neuen System.
Lenka Strapkova, Leiterin Dezentrales Wohnen
Beide gehören zum internen Kernteam BLG, wo die Fäden während der dreijährigen Übergangsfrist zusammenlaufen, und kennen die Herausforderungen aus erster Hand. «Am Anfang war alles für alle neu, auch für den Kanton selbst. Es gab keine Erfahrungen, auf die wir uns hätten stützen können. Vielmehr war es ein gemeinsames Herantasten», blickt Regula Hess zurück. Die erste Hürde war rasch eruiert: AssistMe, die Online-Plattform, auf der sich Betroffene mit ihrer SwissID registrieren müssen. «Viele der privaten Beistände (PriMas) sind 80-jährig und älter und haben weder PC noch Internet.» Bevor Schulungen vorbereitet werden konnten, galt es zudem, die Bedarfsermittlungsbögen im Detail zu verstehen, Interviewabläufe zu definieren, Learnings festzuhalten und bei jedem Schritt alle mitzudenken, Mitarbeitende wie Bewohnende.
Der Schlüssel zum Erfolg lag und liegt dabei überall in der Zusammenarbeit: zwischen den einzelnen Stiftungsbereichen, anderen Institutionen, zuständigen Kantonsstellen, unseren Kund:innen sowie deren gesetzlichen Vertretungen; Lebensart sucht und fördert den
Austausch in alle Richtungen. «Unsere wichtigste Botschaft ist auch nach einem Jahr: Wir sind für euch da, niemand muss sich dem Thema allein annehmen.» Für die Registrierung bei AssistMe wurden mehrere Infoveranstaltungen durchgeführt, in kleinen Gruppen und auf die jeweiligen Bedürfnisse und Möglichkeiten zugeschnitten. Die ersten Bedarfsermittlungsbögen wiederum konnte Regula Hess vom Kanton sichten lassen und sich so vergewissern, dass die Stiftung auf dem richtigen Weg ist. «Dass im gleichen Zug die eine oder andere unklare Formulierung ausgebessert wurde, zeigt: Das BLG ist für alle Beteiligten learning by doing.» Als geglückt nennt sie auch den Moment des Wechsels in der internen Projektleitung: «Nachdem Adrian Rentsch die strategische und theoretische Vorarbeit geleistet hatte, übernahm mit Lenka Strapkova zum genau richtigen Zeitpunkt eine Vertreterin aus der Praxis das Zepter. Als Leiterin Dezentrales Wohnen ist sie mittendrin im Geschehen, kennt die Häuser sowie ihre Bewohnenden und Mitarbeitenden.»
Regula Hess, Leiterin Klientendienst und Empfang
Die beiden schauen zuversichtlich ins zweite Übergangsjahr. «Acht Bewohnende sind inzwischen ins BLG überführt, zehn weitere bei AssistMe erfasst und parat für die Bedarfsermittlung. Das Fundament steht.» Mit jedem weiteren Bogen gehe das Ausfüllen einfacher von der Hand, so Hess’ Erfahrung. Weitere Entlastung verspricht die Koordinatorin Bedarfsermittlung. «Dass es eine neue Stelle braucht, die das Administrative zusammenhält, war rasch klar. Trotzdem wollten wir das Stellenprofil mit Bedacht eruieren. Mit Schnellschüssen lassen sich weder Vertrauen noch Sicherheit schaffen», hält Lenka Strapkova fest. Beides sei auf dem Weg ins BLG aber unabdingbar, ebenso die involvierten Mitarbeitenden. «Zu unserem Fazit gehört darum zwingend ein grosses Merci für ihren Rieseneinsatz.»
